Richtlinien in der Akustik
Europäische Richtlinien
Bei Normvorgaben handelt es sich meist um zu erreichende Mindestwerte. Als solche sind sie zwar nicht ausreichend, um eine optimale akustische Umgebung zu schaffen, dienen aber als gute Richtwerte für eine gesetzeskonforme Planung. Deshalb bieten wir in der xilence Akustikabteilung die Planung nach verschiedenen international angesehenen Normen an. Dazu gehören die Normen DIN 18041, ÖNORM B 8115 sowie SIA 181.
Auch bei Planungen außerhalb des DACH-Raums gehen wir bestmöglich auf die jeweiligen nationalen Vorgaben ein.
DIN 18041 / ÖNORM B 8115-3
Die DIN 18041 unterscheidet zwischen den beiden Raumgruppen A (mittlere und große Entfernungen) und B (geringe Entfernungen). Zur Raumgruppe A gehören unteranderem Gemeindesäle, Unterrichtsräume oder Sporthallen. Es wird dabei nach den Nutzungsarten A1 bis A5 unterteilt. Je nach Nutzung und Raumvolumen gibt die DIN Empfehlungen für die Zielnachhallzeit an. Für Büroräume, Kantinen oder Verkehrsflächen gilt die Raumgruppe B. Je nach akustischer Anforderung gibt es zusätzlich eine Einteilung in die Nutzungsarten B1 bis B5. Abhängig von Raumhöhe und Nutzungsart gibt die DIN eine Empfehlung für das minimale A/V-Verhältnis an. Die ÖNORM B 8115-3, Teil 3: Raumakustik orientiert sich an der DIN 18041.
VDI 2569
Die VDI 2569 gibt Empfehlungen speziell zur akustischen Gestaltung von Büroräumen. Für große Büroräume sind neben dem in der DIN 18041 empfohlenen A/V-Verhältnis weitere Kenngrößen zu beachten: allen voran die Nachhallzeit. Je nach Länge der Nachhallzeit werden Büroräume den Raumakustikklassen A (kurze Nachhallzeit) bis C (längere Nachhallzeit) zugeordnet.